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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Dienstleistungen der Geomar-film GmbH
(Dienstleistungsvertrag)

 

Geomar-film GmbH
Grevenbleck 24
30966 Hemmingen

www.geomar-film.de
info@geomar-film.de

1. Geltungsbereich

1.1

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Geomar-film GmbH – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber

 

1.2

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die vom Dienstleister vorgenommen wurden, werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Dienstleister absenden.

2. Vertragsgegenstand

2.1

Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß einer individuellen vertraglichen Vereinbarung (Auftragsangebot oder Bestellung). Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

 

2.2

Für die Abgaben der Sozialversicherung oder andere steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1

Ein Vertrag mit dem Dienstleister kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Angebotes auf dem Postweg, per Fax oder per e-Mail zustande. Bei Versand auf elektronischem Wege muss das eingescannte, unterschriebene Original als PDF-Dokument übermittelt werden.

 

3.2

Der Gegenstand des Vertrages ist immer individuell und im Auftragsangebot genau detailliert. Weitergehende oder zusätzliche Aufgaben müssen separat und schriftlich beauftragt werden.

4. Vertragsdauer und Vergütung

4.1

Der Vertrag beginnt mit der Auftragserteilung und endet mit der Übergabe der im Auftragsangebot festgelegten Arbeitsergebnisse (Dokumente, Filme, Tonträger).

 

4.2

Eine Kündigung vor Beginn des Vertrages ist nicht vorgesehen.

 

4.3

Dem Dienstleistungspreis liegt der Umfang der geschuldeten Arbeitstätigkeit zugrunde. Diese findet ihre gesetzliche Grundlage in den Vorschriften des Dienstvertrags §§ 611 ff. BGB.

 

4.4

Je nach Umfang des beauftragten Projektes werden gestaffelte Zahlungen vereinbart:

Netto-Auftragssumme bis 5000 €:
– 100% nach Übergabe der Arbeitsergebnisse

Netto-Auftragssumme bis 10000 €:
– 50% der Angebotssumme nach Abschluss der Planung und der Dreharbeiten
– 50% nach Übergabe der Arbeitsergebnisse

Netto-Auftragssumme über 10000 €:
– 30% der Angebotssumme nach Abschluss der Planung, bzw. mit Beginn der Dreharbeiten
– 40% nach Abschluss der Dreharbeiten
– 30% nach Übergabe der Arbeitsergebnisse

Langfristige Projekte:
Bei Projekten die über mehrere Monate laufen, wird ein individueller Zahlungsplan bereits im Angebot festgelegt und gemeinsam mit dem Auftraggeber abgestimmt.

 

4.5

Zahlungsfristen sind individuell im Angebot festgelegt. Wenn nichts anderes festgelegt ist, gilt ein Zahlungsziel von 10 Tagen ab Rechnungsdatum.

 

4.6

Bei gestaffelten Zahlungen, bzw. vereinbarten Ratenzahlungen, erfolgt für jede Zahlung eine eigene Rechnungsstellung.

 

4.7

Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Dienstleister ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 0,5% der Rechnungssumme je angefangenem Säumnis-Monat zu.
Das Recht auf Geltendmachung eines darüber hinaus­gehenden Schadens bleibt unberührt.

 

4.8

  1. Wenn es durch Verschulden des Auftraggebers zu Verzögerungen kommt und dadurch ein Mehraufwand entsteht, so wird dieser zusätzlich mit den im Angebot genannten Tagessätzen/ Kosten für den jeweiligen Arbeitsschritt berechnet. Weiterhin gelten folgende Fristen:
  2. Bei Verschiebung von Aufträgen, die 10-14 Tage vor Beginn des Auftrags bekannt gegeben werden, werden dem Auftraggeber zusätzlich 25% der kalkulierten Kosten in Rechnung gestellt. Bei Verschiebung von Aufträgen, die 5 – 9 Tage vor Beginn des Auftrags bekannt gegeben werden, werden zusätzlich 50% der kalkulierten Kosten in Rechnung gestellt.
  3. Alle kurzfristigen Verschiebungen oder Umplanungen unter 5 Tagen werden dem Auftraggeber mit zusätzlichen 100% der kalkulierten Kosten in Rechnung gestellt.

 

4.9

Wetterbedingte Ausfalltage bei Außenproduktionen werden mit 100% berechnet.

 

4.10

Barauslagen und besondere Kosten, die dem Dienstleister auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet und entsprechend belegt.

 

4.11

Sämtliche Leistungen des Dienstleisters verstehen sich zuzüglich der aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%.

5. Leistungsumfang

5.1

Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.

 

5.2

Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Abstände werden bei Vertragsunterzeichnung festgelegt.

 

5.3

Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat dieser den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Dem Auftraggeber steht dann ein außerordentliches Rücktrittsrecht vom Vertrag zu. Hiervon ausgeschlossen sind wetterbedingte Ausfälle.

 

5.4

Der Dienstleister stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften, sowie das nötige Personal. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

 

5.5

Der Dienstleister stellt nur das im Auftrag vereinbarte Arbeitsergebnis zur Verfügung, das Rohmaterial verbleibt aber in jedem Falle beim Dienstleister (Urheber). Soll nur das Rohmaterial ohne weitere Bearbeitung übergeben werden, so ist dies bereits im Angebot eindeutig festzulegen.

6. Nutzungsrechte

Alle Nutzungsrechte werden für den Auftraggebern in einer dem an Angebot enthaltener Rechteklärung deutlich und unmissverständlich dargelegt.

7. Verschwiegenheitspflicht

7.1

Der Dienstleister verpflichtet sich, während der gesamten Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach dessen Beendigung, über alle ihm bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

 

7.2

GEOMAR-Film behält sich jedoch das Recht vor, das erstellte Filmmaterial (ausschließlich) für Eigenwerbung auf seiner Homepage zu verwenden.

8. Haftung

8.1

Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.

 

8.2

Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

9. Gerichtsstand

9.1

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

9.2

Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.

 

9.3

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist Hannover.

10. Sonstige Bestimmungen

10.1

Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

 

10.2

Eine Änderung des Vertragspunktes 10 bedarf ebenfalls der Schriftform.

 

10.3

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt seine Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten.

11. Salvatorische Klausel

11.1

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertrags­parteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zu wieder läuft.

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